Mit der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte wurde vor 70 Jahren, im September 1953 erstmals ein völkerrechtlich verbindlicher Grundrechteschutz geschaffen. Die Menschenrechtskonvention ist in der Vergangenheit immer wieder erweitert und ergänzt worden. Aus welchem Anlass und mit welchen Konsequenzen? Und welche Rechte und Interessen wurden damit gestärkt?
Gestaltung: Monika Halkort
Radiokolleg – Radio Ö1
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